Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

Umgangspfleger - was ist das?

Wenn der Umgang zwischen dem Kind und seinem getrennt lebenden Elternteil nicht funktioniert, wird gelegentlich ein Umgangspfleger eingesetzt.

Dessen Aufgabe ist es, beim Umgang für eine gewisse Zeit dort behilflich zu sein, wo es Probleme gibt. Der Umgangspfleger kann die Aufgabe haben, das Kind beim einen Elternteil abzuholen und zum anderen Elternteil zu bringen, er kann für eine gewisse Zeit beim Umgang dabei sein, er kann bei der Festlegung von Terminen zwischen den Eltern helfen. Stets geht es um eine begrenzte Zeit, in der die Tätigkeit erfolgt mit dem Ziel, die Eltern dazu in die Lage zu versetzen, in Zukunft diese Punkte allein zu regeln. Oft geht es um die Wiederanbahnung von Umgang nach einer längeren Pause oder um Bedenken des einen Elternteils, der umgangsberechtigte Elternteil könne mit dem Kind nicht umgehen. Meist erfolgt die Einsetzung eines Umgangspflegers vom Gericht, aber auch auf privater Ebene lässt sich dies organisieren, wenn beide Eltern damit einverstanden sind und sich auf einen geeigneten Dritten einigen können, der diese Aufgabe übernimmt. Er muss das Vertrauen beider Eltern besitzen und gut mit beiden reden können, damit die Eltern wieder das Vertrauen ineinander gewinnen, dass es der andere gut mit dem Kind meint und das Kind den Umgang möchte. Jede selbst gefundene Reglung zum Umgang, die Differenzen zwischen den Eltern klärt oder vermeidet, ist gut für alle Beteiligten, insbesondere für das Kind.

 

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