Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

Gemeinsame elterliche Sorge

Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, stellt sich die Frage, ob sie die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder gemeinsam ausüben wollen.

Wichtig für Kinder ist, dass sie erfahren, dass beide Elternteile für sie Verantwortung übernehmen und ausüben, auch wenn die Eltern nicht mehr zusammen sind. Kinder sollen spüren, dass Eltern Eltern bleiben, auch wenn sie kein Paar mehr sind und dass sich die Eltern nicht gegeneinander ausspielen lassen, sondern an einem Strang ziehen. Dies spielt sich vor allem im alltäglichen Leben ab: wie lange dürfen Kinder vor dem Fernseher oder Computer sitzen, wann müssen sie abends heimkommen bzw. ins Bett, wie oft wird Klavier geübt usw. Diese Entscheidungen trifft jeder Elternteil auch bei gemeinsamer Sorge für seinen Haushalt autonom. Ein gemeinsamer Weg muss gefunden werden für Entscheidungen, die größere oder länger anhaltende Auswirkungen auf die Kinder haben z.B. Umzug, Schulauswahl, Lehrstelle, planbare Gesundheitsentscheidungen, gefährliche Sportarten, Vermögen oder Religion. Solche Entscheidungen kommen nicht allzu häufig vor und Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass dabei nur das Wohl des Kindes zählt und nicht die Überlegung, es dem anderen Elternteil „zeigen“ zu wollen. Notwendig ist die Fähigkeit der Eltern, offen und ohne Streit miteinander zu kommunizieren, denn jeder Streit zwischen den Eltern in Sorgerechtsfragen wirkt sich auf die Kinder aus und führt zur Frage: ist dann die gemeinsame Sorge zum Wohle der Kinder?

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