Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

Alleiniges Sorgerecht und Umzug - darf ich das?  

Übt ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge für ein Kind aus, dann kann er alles alleine entscheiden, ohne den anderen Elternteil um Zustimmung bitten zu müssen. Doch die Befugnis des Elternteils ist nicht uneingeschränkt, die Rücksichtnahme auf das Kind und dessen Belange ist auch in diesem Fall notwendig. 

 Einschränkungen der Handlungsfreiheit des die Sorge ausübenden Elternteils können sich bei einem geplanten Umzug ergeben, vor allem, wenn sich der neue Wohnort in großer räumlicher Entfernung zum bisherigen Wohnort und dem dort verbleibenden anderen Elternteils befindet. Ein Umzug kann dem Elternteil nicht untersagt werden. Wenn für das Kind die Nähe zum anderen Elternteil, die dadurch gegebene Möglichkeit eines häufigen Kontaktes zu ihm und die Beibehaltung des bisherigen sozialen Umfeldes (Schule, Freunde) wichtig und entscheidend sind, dann besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht auf Antrag des anderen Elternteils einschreitet und Maßnahmen ergreift, dass dem Kind dies alles erhalten bleibt. Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass der andere Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bekommt, damit es bei ihm am bisherigen Wohnort bleiben kann. Deshalb sollte im Vorfeld eines Umzuges rechtzeitig das Gespräch mit dem anderen Elternteil gesucht werden, damit nicht ein Gericht, sondern die Eltern die passende Lösung für ihr Kind finden.

 

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