Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

   

Patchworkfamilien und Umgang

Patchworkfamilien, also Familien, in denen Erwachsene und Kinder zusammenleben und nicht beide Erwachsenen die leiblichen Eltern der Kinder sind, sind in unserer Gesellschaft eine häufig angetroffene Form des Zusammenlebens. Je nach dem, aus wie vielen Ursprungsfamilien sich die neue Familie zusammensetzt, erfordert es großes organisatorisches Geschick, die Umgangswünsche der Kinder mit ihren nicht mit ihnen zusammenlebenden Elternteilen für alle Beteiligten akzeptabel zu regeln.

Durch Gesetzesänderungen und Änderungen in der Rechtsprechung wurden die Umgangs-berechtigungen ausgeweitet. Der leibliche, aber nicht rechtliche Vater kann ebenfalls sein Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind durchsetzen. Auch ein Samenspender – also der leibliche Vater – kann unter bestimmten Bedingungen die bestehende Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anfechten, so auch Umgangsrechte erlangen, ohne dass zwangsläufig dem bisherigen Vater sein Umgangsrecht, das ihm dann als wichtige Bezugsperson des Kindes zustehen kann, genommen wird. Was aber tun bei so vielen umgangsberechtigten Erwachsenen?

In derartigen Fällen muss als Maßstab für jeglichen Umgang das Kindeswohl dienen. Kinder haben nicht unbegrenzt Zeit zum Umgang zur Verfügung. Den Erwachsenen ist bei mehreren Umgangsberechtigten dringend anzuraten, eigene Wünsche zu reduzieren, damit die Kinder Umgang mit ihnen als Bereicherung empfinden und nicht als „Wochenendstress“.

 

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