Rechtsanwältin Dr. Veronika Frey

 

   

Kinder und Computer - Haftungsfragen

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Musik aus dem Internet ist schön, leicht zu beschaffen, aber nicht immer legal. Was kann passieren, wenn ein Kind illegal Dateien aus dem Netz herunterlädt? Wer haftet?

Das Kind kann selbst haften, wenn es älter als 7 Jahre und die Einsicht vorhanden ist, dass die Handlung unerlaubt ist. Alle Eltern werden ihre Kinder sicherlich darauf hinweisen, dass illegale Downloads verboten sind, so dass diese – theoretische – Einsicht vermutlich bei allen Kindern, die technisch so versiert sind, dass sie entsprechend handeln können, vorliegt. Es muss dazu aber auch die praktische Einsicht kommen, dass das akute Handeln ein illegaler Download ist. Dies ist nicht immer sofort erkennbar, jüngeren Kindern wird nicht stets klar sein, dass nicht jede Seite so unproblematisch ist wie Youtube.  

Eltern als Inhaber des Internetanschlusses kann auch eine Haftung drohen über die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Erklären Eltern ihren Kindern das Verbot von illegalen Downloads und Internettauschbörsen und besteht kein Anlass, wegen eines Missbrauches das Computerverhalten des Kindes näher zu kontrollieren oder zu überwachen, dann genügen die Eltern ihrer Aufsichtspflicht damit in der Regel und haften nicht.

Hilft auch das nicht, dann sind durch Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz wenigstens die Abmahnkosten der Höhe nach begrenzt.

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